Förderung aus dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" beantragen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den digitalen Wandel zu bewältigen. Zu diesem Ziel existiert das INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit)-Coaching.
Das Programm richtet sich
- an Unternehmen, die ein Coaching suchen,
- an Träger, die die Koordination und Verwaltung des Coachings übernehmen.
Als Unternehmen unterstützt Sie INQA-Coaching bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die digitale Transformation. Das Coaching zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu schaffen. Im Rahmen der Beratung fördert INQA-Coaching Ihr Unternehmen dabei, Lern- und Experimentierräume einzurichten, um dort neue Arbeitsweisen zu erproben.
Das Programm INQA-Coaching hat 3 Programmbereiche:
- INQA-Beratungsstellen (IBS)
- Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ)
INQA-Beratungsstellen (IBS):
Die IBS begleiten den Beratungsprozess administrativ. Sie stellen Qualität und Nachhaltigkeit der Beratung sicher, leisten Programmunterstützung und bewerben das Programm regional.
Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Ihres Unternehmens.
- In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Dort wird geklärt, ob Sie förderfähig sind. Gemeinsam mit Ihnen identifiziert die IBS den konkreten betrieblichen Veränderungsbedarf. Je nach Bedarf kann Ihnen die IBS einen Beratungsscheck für das INQACoaching ausstellen oder auf ein regionales Angebot verweisen.
- Den Beratungsscheck oder CoachingScheck können Sie innerhalb von 7 Monaten einlösen. Er ermöglicht Ihnen ein Coaching von maximal 12 Beratungstagen durch autorisierte INQA-Coaches. Die Beratung umfasst die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens. Sie entwickeln Handlungsziele und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden.
- 6 Monate nach dem Coaching findet ein Ergebnisgespräch in der IBS statt. Darin werden die getroffenen Maßnahmen bilanziert. Einzelne Beschäftigte beziehungsweise (falls vorhanden) die betriebliche Interessenvertretung werden daran beteiligt. Die IBS prüft abschließend, ob weiterer Beratungsbedarf besteht.
Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ):
Das übergeordnete INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum soll die Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm und mit anderen Programmen und Akteuren unterstützen. Außerdem stellt es die Qualität der Beratung sicher und fördert diese.
Art und Umfang
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben im Handlungsfeld KMU und IBS sowie 90 Prozent im Handlungsfeld ÜZ.
Ein Projekt läuft in der Regel von Programmstart im Frühling 2023 bis zum 31.12.2027. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte (für Träger von IBS oder ÜZ) ist der 01.02.2023. KMU können voraussichtlich ab April 2023 mit dem Programmstart rechnen.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist das Programm INQA-Coaching ist das Nachfolgeprogramm von unternehmensWert:Mensch (uWM) plus der ESF-Förderperiode 2014-2020.
Aus Sicht von KMU:
- Gehen Sie auf eine IBS zu und nehmen Sie das Erstgespräch wahr.
- Wenn Ihre Förderfähigkeit festgestellt wird: Nehmen Sie den Beratungsscheck (oder eine Erstattungszusage bei Vorliegen der Voraussetzungen) entgegen
- Kontaktieren Sie eine oder einen Coach
- Führen Sie das Coaching im Betrieb durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse
- Rechnen Sie die Kosten für den Coach über das Förderportal ZEU-S ab
- Führen Sie das Ergebnisgespräch mit der IBS durch
Schritte aus Sicht der Träger (für IBS, ÜZ):
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung.
Zu Schritt 2:
- Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Interessenbekundungen positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das IT-Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Anträge für den Programmbereich KMU können stellen:
Rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen,
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beziehungsweise einen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
- weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Anträge für den Programmbereich IBS können stellen:
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren
- Zugang zu KMU,
- Beratungserfahrung,
- Methodenkompetenz,
- Netzwerkzusammenhänge sowie
- ihre fachliche und administrative Eignung
gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können. Das können etwa Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder Bildungswerke sein.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Teilprojektpartner ist möglich.
Anträge für den Programmbereich ÜZ können stellen:
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die
- ihre fachliche und administrative Eignung sowie
- ihre Netzwerkzusammenhänge
gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können.
Bei der Interessenbekundung und Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Die im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "INQA-Coaching" genannten erforderlichen Unterlagen.
Von den Trägern werden 80 Prozent für IBS und 90 Prozent für ÜZ übernommen.
KMU gehen für die Beratung in Vorleistung. Wenn Sie das Coaching durchgeführt haben, können 80 Prozent der Kosten erstattet werden.
Antrag auf Kostenübernahme (KMU):
Der Antrag muss bei der DRV KBS innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des INQA-Coachings, beziehungsweise 8 Monate nach Ausstellung des Beratungsschecks, eingehen
Antrag auf Trägerschaft (IBS, ÜZ):
Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Interessenbekundungen positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S zu stellen. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" vom 04.08.2022 (BAnz AT 16.08.2022 B1)
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Es gibt folgende Hinweise:
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
10117 Berlin