Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" beantragen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die Maßnahmen zur Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt anbieten. Hierfür existiert das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes "IQ (Integration durch Qualifizierung)".
Das Programm "IQ" fördert Vorhaben in 3 Handlungsfeldern:
- Handlungsfeld 1: Anerkennungs und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration (FI)
- Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke
- Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur
Handlungsfeld 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung hilft Personen mit Migrationshintergrund dabei, die im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Ist dies nicht über formale Wege möglich, wird untersucht, ob ein alternativer Weg in eine qualifikationsadäquate abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit möglich ist. Neben formalen Abschlüssen soll die Beratung auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung mitberücksichtigen.
Beratungsgegenstand bei der Fairen Integration (FI) sind arbeits- und sozialrechtliche Fragen von Menschen ausländischer Herkunft aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Fragen sollen sich direkt auf eine Beschäftigung beziehen. Es können somit Fragen zum Thema Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und anderen Themen geklärt werden.
Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke
Ein Integrationsnetzwerk bezeichnet einen regionalen Projektverbund in einer Region. Diese sind Anlaufstellen für erwachsene qualifizierte Arbeitskräfte ausländischer Herkunft mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt in der jeweiligen Region. Das Integrationsnetzwerk bietet Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Brückenmaßnahmen, Coaching und Begleitung bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem Bildungsniveau der Arbeitskraft entspricht. Im Anschluss an die Aufnahme einer Arbeit bietet das Netzwerk Mentoringprogramme für den Berufs- und Brancheneinstieg an sowie niedrigschwellige Verfahren zur Sichtbarmachung non-formaler und informeller Kompetenzen.
Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur
In Berufsfeldern, in denen vor Ort eine Gruppenstärke von Menschen ausländischer Herkunft nicht erreichbar ist und ein arbeitsmarktlicher Bedarf besteht, werden virtuelle überregionale Projekte für Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Externe Gutachter bewerten die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.
Zu Schritt 2:
- Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Förderportal Z-EU-S stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Anträge können stellen:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
In allen Handlungsfeldern sind die Maßnahmen in Projektsteckbriefen zu beschreiben
- Beschreibung des konkreten Projektziels und die zu erreichende Zielgruppe
- Zugang zur Zielgruppe von erwachsenen Menschen mit ausländischer Herkunft
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- reine Forschungsvorhaben sowie Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung
- öffentliche Verwaltung
- natürliche Personen
Für die Interessenbekundung und Antragstellung:
- alle im Förderportal Z-EU-S angegebenen erforderlichen Unterlagen
Für die Antragstellung:
- eine Erklärung zum Besserstellungsverbot; soweit erforderlich sind entsprechende Nachweise beizufügen (durch Vorhabenträger und Teilvorhabenpartner zu erstellen, Anwendungsbereich BNBest-P-ESF-Bund)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (zum Beispiel durch Vollmacht, Satzung, Registerauszug unter anderem)
- Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
- Bankbestätigung (durch die Bank auszufüllen)
- Bestätigung zum Eigenmittel-, Drittmittelanteil
- Bonitätsbestätigung (für den Anwendungsbereich der BNBest-P-ESF; Ausnahme: Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter)
- sofern relevant: der maßgebliche Tarifvertrag einschließlich einer ggf. vorhandenen Entgeltordnung
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) im Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens sowie Erklärung zur Weitergabe der Informationen an Teilnehmende des Vorhabens
- sofern relevant: Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung
- sofern relevant: Nachweis über Anforderung einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Landes, dass das Projekt nicht der Erfüllung des Rechtsanspruchs dient, sondern zusätzlich zu vorhandenen rechtlich normierten Beratungen des Landes eine davon getrennte Beratung ermöglicht
- Stellenprofile für die beantragten Projektstellen
- Qualifikationsnachweise und Lebensläufe der bereits benannten Projektmitarbeitenden
- Einwilligungserklärung zur Übermittlung elektronischer Dokumente
- Formular zu notwendigen Änderungen im Antragsverfahren (siehe Vordruck in Z-EU-S)
- sofern relevant: Projektsteckbrief pro Teilvorhaben
Die Antragsstellung war in Z-EU-S bis zum 25. November 2022 möglich, insofern Sie zuvor eine Interessenbekundung abgegeben hatten.
Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
90441 Nürnberg
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