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  • Förderung aus dem ESF Plus-Programm „Win-Win - Durch Kooperation zur Integration“ beantragen

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Kommunen insbesondere bei der sozialen Integration von jungen Männern mit Migrationshintergrund und Nichterwerbstätige im Alter von 18 bis 35 Jahren sowie beim Zugang in den Arbeitsmarkt und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen. Diese Zielgruppe stellt viele deutsche Kommunen mit einem hohen Migrantenanteil vor besondere Herausforderungen.

    Die Förderung erfolgt durch das ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win". Das Programm "Win-Win" fördert neue innovative Lösungskonzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.

    Art und Umfang

    Sie erhalten die Förderung als eine der Organisationen in dem neuen Kooperationsverbund. Sie wird als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre ausgezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der Gesamtausgaben der Vorhaben. Sie müssen sich selbst mit mindestens 5 % der Gesamtausgaben beteiligen.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

    • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
    • Anträge zu prüfen,
    • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
    • Vorhaben zu prüfen.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

    Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
    • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen. Dazu zählen
      • Aspekte der Eignung und Finanzierung,
      • Bildung und Kooperation eines neuen Kooperationsverbunds,
      • Qualität des Projektkonzepts,
      • Qualität des Arbeits- und Zeitplans,
      • Verstetigung und Transfer von sozialen Innovationen und die
      • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.  

    Zu Schritt 2:

    • Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über Förderportal Z-EU-S zu stellen.

    Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Sie können einen Antrag stellen

    • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
    • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
      • Kommune,
      • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
      • sonstiger gemeinnütziger Träger,
      • Forschungsinstitut,
      • Verband oder
      • Unternehmen.

    Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

    • finanzielle Eigenbeteiligung von 5 Prozent der Gesamtausgaben eins Vorhabens.
    • Bildung eines neuen Kooperationsverbunds bestehend aus öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. 

    Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Für die Interessenbekundung ist ein Vorhabenkonzept, dass im Förderportal Z-EU-S zur Verfügung gestellt wird, mit Angaben zu folgenden Punkten einzureichen:

    • Fachliche und administrative Qualifikation des Antragstellenden
    • Soziale Problemlagen und Handlungsbedarf für die Zielgruppe
    • Beteiligtenanalyse vor Ort und Bildung eines neuen Kooperationsverbunds
    • Zielsetzung und sozial-innovativer Lösungsansatz des Vorhabens
    • Einbindung und Verstetigung von Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie bzw. in kommunale Strukturen und Transfer von sozialen Innovationen
    • Zielwerte des Vorhabens
    • Beitrag zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele)
    • Arbeits- und Zeitplan
    • Finanzierungsplan

    Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

    • Kofinanzierungsbestätigung,
    • Kooperationsvereinbarungen,
    • Stellenbeschreibungen,
    • Banknachweis.

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal
      Z-EU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

    Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

    Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form. 

    Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

    In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF 2 – Programm "Win-Win"
    Adresse:
    Rochusstr. 1-3
    53107 Bonn
    Telefon:
    +49 228 995284128