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  • Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

    Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

    • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
    • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
    • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen

    Ziele der Förderung sind:

    • die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
    • der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
    • die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.

    Ebenfalls gefördert werden Sie für die

    • digitale Ansprache und Erstinformation sowie
    • bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.

    Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

    Art und Umfang:

    Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

    Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

    • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
    • Anträge zu prüfen,
    • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
    • Vorhaben zu prüfen.

    Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
    • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

    Zu Schritt 2:

    • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

    Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Sie können einen Antrag stellen

    • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
    • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
      • freie und öffentliche Einrichtung,
      • Kommune,
      • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
      • sonstiger gemeinnütziger Träger,
      • Forschungsinstitut,
      • Verband und
      • Unternehmen

    Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

    • Kofinanzierungsbestätigung
    • Kooperationsvereinbarungen
    • Stellenbeschreibungen
    • Banknachweis

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF2 – Programm "WIR"
    Adresse:

    53107 Bonn
    Telefon:
    +49 228 995276638
    +49 228 995271053