Förderung für das Programm "Gesundheitsforschung – GO-Bio initial" beantragen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte, die lebenswissenschaftliche Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial identifizieren und untersuchen.
Die Förderung zielt darauf, lebenswissenschaftliche Verwertungsideen zu identifizieren und weiterzuentwickeln, vorzugsweise aus den Bereichen
- Therapeutika
- Diagnostika
- Plattformtechnologien sowie
- Forschungswerkzeuge.
Es geht um die konzeptionelle Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung möglicher Verwertungsoptionen.
Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens stattfinden, unterstützt werden. Diese Phase wird auch "Fuzzy Front End of Innovation" (FFE) genannt und umfasst die Ideen- und Findungsphase. Das FFE endet mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen. Im Ergebnis soll der weitere Verwertungsweg für eine Idee klar vorgezeichnet sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie können aber auch als Privatperson eine Projektskizze einreichen und im Falle einer positiven Begutachtung an eine antragsberechtigte Einrichtung wechseln. Eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten sind möglich für Projekte mit einem signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik.
In der Regel können Sie eine Förderung von 100 Prozent Ihrer projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten. Für die Sondierung ihrer Projektidee sind Zuwendungen bis zu 100.000 EUR möglich – bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale.
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für:
- Personal (mit Ausnahme von Stammpersonal),
- Dienstreisen,
- Aufträge an Dritte, beispielsweise für Marktanalysen oder regulatorische Beratung,
- Aufwand für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten während des amtlichen Prüfverfahrens sowie eine initiale Schutzrechtsanalyse,
- Sach- und Verbrauchsmaterialien für orientierende Voruntersuchungen (nur in begründeten Ausnahmefällen)
Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Der Projektträger VDI/VDE-IT prüft für das BMBF Ihren Anspruch und entscheidet im Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Antragsverfahren zur Sondierungsphase ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
- Rufen Sie "easy-Online" auf und reichen Sie darüber Ihre Projektskizze beim Projektträger VDI/VDE-IT ein.
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Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Passfähigkeit zu Themengebiet und Ziel der Fördermaßnahme
- Neuheit und Originalität der Verwertungsidee
- Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive
- Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Motivation der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, Ihren Antrag einzureichen (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
- Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
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Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze
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auf Deutsch, Umfang maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 Zentimeter, Seitennummerierung, mit folgender Gliederung:
- Beschreibung der Verwertungsidee inklusive Titel und Kurzbeschreibung (maximal 2 Seiten)
- Zielsetzung in der Sondierungsphase (maximal 3 Seiten)
- Kurzlebenslauf (maximal 1 Seite pro Teammitglied)
- Motivationsschreiben (1 Seite pro Teammitglied)
- nur bei Einreichung der Projektskizze über eine rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtung: Stellungnahme dieser Einrichtung zum Sondierungsprojekt (Umfang 1 bis 2 Seiten)
Projektskizzen können jährlich bis zum 15.02. eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2026 möglich.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
10623 Berlin