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  • Förderung von Maßnahmen sozialer Arbeit

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Der Fachbereich Soziales fördert unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit von halleschen Vereinen/Verbänden und Selbsthilfegruppen. 


    Soziale Zielgruppen im Rahmen dieser Förderung sind: 

    • Obdachlose
    • Migranten
    • Kranke/Behinderte
    • von Sucht und psychischen Krankheiten Betroffene
    • Projekte der sozialraumorientierten und bürgerschaftlichen Selbsthilfe
    • Senioren

    • Ausführliche inhaltliche Beschreibung des Projektes mit Angabe der Zielgruppe und dem Durchführungszeitraum.
    • Die Anlage „Kurzbeschreibung" dient lediglich der Präsentation des Projektes in der Beschlussvorlage und ersetzt nur in Absprache mit der Bewilligungsbehörde die inhaltliche Projektbeschreibung.
    • bei Maßnahmen über mehrere Jahre eine Darstellung von Ergebnissen (Anzahl von Veranstaltungen, erreichten Personen, Erfolgsbeschreibungen o. Ä.)
    • bei Personalkostenförderung: Stellenbeschreibung und Personalkostenblatt
    • Gesamtfinanzierungsplan mit detaillierten Angaben über einen angemessenen Eigenanteil sowie Zuschüsse Dritter, bei mehrjährigen Vorhaben sind die Folgekosten und ihre voraussichtliche Finanzierung darzulegen, Antragstellungen für Drittmittel sind nachzuweisen
    • bei Mietkostenförderung: Mietvertrag
    • Kostenschätzung nach DIN 276 bei Zuschüssen für bauliche Investitionsmaßnahmen
    • bei Einzelanschaffungen über l 50 Euro sowie Erstausstattungen zwei Kostenvoranschläge
    • Nachweis der Vertretungsvollmacht (außer bei Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege)

    Der Antragsteller hat, sofern er nicht Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder deren Mitglied ist, eine Eintragung ins Vereinsregister nachzuweisen sowie einen gültigen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer vorzulegen. 


    Bei Selbsthilfegruppen erfolgt die Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Selbsthilfekontaktstelle. 


    Sofern diese Unterlagen aus Vorjahren vorliegen und aktuell sind, kann darauf verwiesen werden. 


    Unvollständig eingereichte Unterlagen können erst nach Vorlage aller Materialien abschließend entschieden werden.

    Folgende Formulare stehen zur Verfügung (bitte beachten Sie, dass diese nicht barrierefrei sind)

    Antragsverfahren

    1. Zuwendung aus Mitteln der Stadt Halle (Saale) für soziale Zwecke, Antrag auf 
    2. Personalkostenblatt

    Mittelanforderung

    1. Mittelanforderung
    2. Rechtsbehelfsverzicht

    Verwendungsnachweis

    1. Verwendungsnachweis
    2. vereinfachter Verwendungsnachweis
    3. Personalkostenblatt zum Verwendungsnachweis

    kostenlos

    Die Anträge werden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschieden.

    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit vom 28. Februar 2018
    • Förderrichtlinie Soziales und Gesundheit - 1. Änderung vom 23. November 2022


    zu den Förderrichtlinien

    Stelle:
    Team Service / Fördermittel
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:30 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.