Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.
Bevor Sie zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, müssen Sie sich anmelden . Zuvor sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vom jeweiligen angestrebten Abschluss abhängig. Die zuständige Stelle für Ihre Fortbildungsprüfung berät Sie gern zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen. Nehmen Sie gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch.
- Um an der Prüfung teilzunehmen, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag, um sich für die Prüfung anzumelden
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
- Abhängig von der Fortbildungsstufe:
- 1. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- 2. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der 1. beruflichen Fortbildungsstufe
- 3. Fortbildungsstufe: Abschluss auf der 2. beruflichen Fortbildungsstufe
Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa 1 bis 3 Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Die Dauer ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Das Verfahren der Fortbildungsprüfung beinhaltet:
- Anmeldung,
- Zulassung,
- Einladung,
- Durchführung aller Prüfungsteile,
- Ergebnisfeststellung
- Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt


























06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 25272-11
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr