Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.
Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.
Kein Passfoto auf der eGK benötigen
- Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
- Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.
Sie können Ihr neues Passbild per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online hochladen.
- Die Krankenkasse digitalisiert das Foto und stellt eine neue eGK aus.
- Sie erhalten die neue eGK mit dem neuen Bild per Post.
- Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine eGK.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
- Das bisherige Foto auf der eGK ist älter als 10 Jahre.
- aktuelles Passbild
In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine neue eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können EUR 5,00 verlangen, wenn Sie selbst für die Notwendigkeit einer Neuausstellung der eGK verantwortlich sind, zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung.
- Die Krankenkassen dürfen Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.
- Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 7 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an.
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein