Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen
Mit dem freiwilligen Landtausch können Sie eigene ländliche Grundstücke mit anderen Landeigentümerinnen und Landeigentümern tauschen. Das Verfahren dient dazu, Grundstücke neu zu ordnen, um beispielsweise
- Fahrtwege zu verkürzen oder
- anstelle mehrerer verstreuter Parzellen eine größere zusammenhängende Fläche zu erhalten, die sich leichter bewirtschaften lässt.
Sie können den freiwilligen Landtausch auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege beantragen.
Ihren Antrag auf einen freiwilligen Landtausch stellen Sie bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde. Diese leitet das Verfahren.
Vor dem Antrag müssen Sie sich mit Ihren Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern über die Tauschflächen und einen möglichen Wertausgleich einigen, zum Beispiel durch Ausgleichzahlungen. Die Flurbereinigungsbehörde hält die Vereinbarungen in einem rechtlich bindenden Tauschplan fest.
In der Regel werden ganze Flurstücke getauscht. Dann sind meist keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten erforderlich.
- Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschs
- Personalausweis oder Reisepass jeder Tauschpartnerin und jedes Tauschpartners
- gegebenenfalls:
- Vertretungsvollmachten
- Lageskizze
- Grundbuchauszüge
- Katasterauszüge
Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.
- Widerspruch