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  • Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen

    Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

    • Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Hebamme/Entbindungspfleger
    • Podologe
    • Altenpfleger
    • Ergotherapeut
    • Diätassistent
    • Logopäde
    • Masseur und medizinischer Bademeister
    • Physiotherapeut
    • Orthoptist
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent
    • Rettungsassistent
    • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

    Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
    Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

    • persönlicher Antrag
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
    • ärztliche Bescheinigung
    • Führungszeugnis, Belegart 0
    • Geburts- oder Heiratsurkunde

    Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.

    Gebühr: EUR 50,00

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
    Adresse:
    Hansering 15
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-3268
    (Bemerkung: akademisch)

    +49 345 514-3045
    (Bemerkung: nichtakademisch)
    Fax:
    +49 345 514-3279
    Öffnungszeiten:

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

    Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe