Führerschein ab 17 Jahre - Begleitetes Fahren BF17
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Antragstellung muss grunsätzlich persönlich erfolgen
Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
zusätzlich:
- Antragsformular (in der Fahrschule erhältlich)
- Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson:
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie EU-Kartenführerschein
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- ab 58,20 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- 4 bis 8 Wochen
06122 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen