Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Teilnehmenden dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahren“ ist nur möglich mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen werden für die Beantragung zur Teilhabe an dem Modellprojekt "AM ab 15 Jahre" folgende Unterlagen benötigt.
- Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahre“ mit ausdrücklicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter - (Antragsformulare in der Fahrschule erhältlich)
- Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
- Zusätzlich: Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aller gesetzlichen Vertreter
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) wie oben gefordert, kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- 43,40 EUR
- zzgl. 4,85 EUR Direktversand
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
4 bis 8 Wochen
Nach abgeschlossener Fahrschulausbildung und bestandener praktischer Prüfung wird vom Prüfer eine Prüfungsbescheinigung zum Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ausgestellt und ausgehändigt. Die Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten nach Vollendung des 16. Lebensjahres. In dieser Frist wird der Kartenführerschein von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und Ihnen im Direktversand durch die Post nach Hause zugestellt. (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar!).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich:
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht aber erst ab Vollendung des 16. Lebenjahres eine Ausweispflicht. Zur Teilnahme am Modellversuch ist es jedoch notwendig, bereits vor der Antragstellung AM 15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Halle (Saale).
06122 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen