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  • Führungszeugnis beantragen

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

    Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Das private Führungzeugnis (Beleg-Art N):
      Dieses dient als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.
    • Das behördliche Führungszeugnis (Beleg-Art O):
      Dieses wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt. Es wird für die Arbeitsaufnahme bei einer Behörde benötigt oder wenn eine amtliche Erlaubnis, z. B. Gaststättenerlaubnis, beantragt wird. Hier ist bei der Antragstellung neben dem Verwendungszweck auch die Behördenanschrift anzugeben.

    Außerdem gibt es noch weitere Arten von Führungszeugnissen:

    • Das erweiterte Führungszeugnis:
      Wer im Interesse eines umfassenden Kinder- und Jugenschutzes z. B. vom Arbeitgeber, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen für Minderjährige aufgefordert wird, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen, muss die schrifltiche Aufforderung bei der Antragstellung vorlegen.
    • Das europäische Führungszeugnis
      Persone, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofer der Herkunftsmitgliedsaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.  

    Ein Führungszeignis kann  nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
    • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

    • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
    • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
    • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
    • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
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    Antragstellung

    • persönlich

    Sie haben die Möglichkeit einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    • Bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.
    • Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich.
    • Voraussetzungen dafür:
      • elektronischer Personalausweis oder elektronsicher Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
      • ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes oder geeignetes Smartphone
      • ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard
      • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
      • Aus Sicherheitsgründen besteht keine Möglichkeit, das Führungszeugnis selbst auszudrucken. Sie erhalten das private Führungszeugnis mit der Post. Sollten Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses an die Behörde gesandt.
      • Weitere Informationen zur Führungszeugnis-Onlineverfahren hier.  

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit

    • Antrag auf Führungszeugnis
    • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Geburtsname der Mutter

    Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke:

    • Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens

    Bei einem erweiterten Führungszeugnis

    • die schrifltiche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Fürhungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen

    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

    Abgabe: EUR 13,00

    Vorkasse: ja

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    Für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis.

    • Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
    • Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.  
    • Bei fehlender Zahlung wird der Führungszeuugnis-Antrag nicht an das Bundesamt für Justiz übermittelt, sondern storniert.  

    Es gibt keine Frist.

    • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
    • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde.
    • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn.
    • Die Ausstellung erfolgt auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren.
    • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Justiz.  

    • Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein  
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
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