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  • Für den Verleihprogrammpreis bewerben

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

    Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

    • die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
    • der Anteil deutscher Filme,
    • der Anteil anderer europäischer Filme,
    • die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
    • die Repertoirepflege

    Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

    Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.

    Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.

    Förderung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die Jury für den Verleihprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
    • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung jährlich im Herbst.

    Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.

    Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit

    • Geschäftssitz in Deutschland
    • Niederlassung in Deutschland, wenn der Geschäftssitz in der europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt

    • Online-Antrag
    • Übersicht über im Vorjahr gestartete deutsche Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
    • Übersicht über im Vorjahr gestartete weitere europäische Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
    • Übersicht Repertoirefilme (ohne Vordruck)
    • Erläuterungen zum Verleihkonzept mit beispielhaften innovativen Verleihmaßnahmen (formlos)
    • Handelsregisterauszug

    Der komplette Antrag kann in der Formular-Vorschau betrachtet werden.

    Kostenlos

    Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Bonn
    Adresse:
    Graurheindorfer Straße 198
    53111 Bonn
    (Bemerkung: ggfs. Postfach: 170286)
    Telefon:
    +49 228 9968113612
    E-Mail:
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

    Stelle:
    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihprogrammpreis
    Adresse:
    Potsdamer Platz 1
    10785 Berlin
    Telefon:
    +49 30 1868143115
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 15:00 Uhr