Gartenabfall entsorgen
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
In der Stadt Halle (Saale) können Gartenabfälle über die Biotonne oder auf den eigenen Kompost entsorgt werden. Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) Grünschnitt kostenfrei zu den drei Wertstoffmärkten bringen. Wertstoffmärkte befinden sich in der Äußeren Hordorfer Straße 12, in der Äußeren Radeweller Straße 15 und in der Schieferstraße 2. Diese haben Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.30 Uhr und Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Für Grünschnittabgabe gibt es in der Äußeren Hordorfer Straße erweiterte Öffnungszeiten. Von März bis Oktober können Bürgerinnen und Bürger Grünschnitt auch Samstag von 12.00 bis 20.30 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 17.00 Uhr abgeben.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen für die Abgabe von Grünschnitt in haushaltsüblichen Größen auf den Wertstoffmärkten keine extra Kosten. Für die Aufstellung einer Biotonne erhöht sich die Personengebühr um 8,88 Euro pro Person und Jahr.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214685
+49 345 2214695
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
06124 Halle (Saale)