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  • Gaststättenbetrieb überwachen

    Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.

    Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.

    Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Die Nachschau eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgmeinen Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt.

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Krause
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211417
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Arndt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211415
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Köhmstedt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211418
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: