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  • Gaststättenbetrieb untersagen

    Der Betrieb eines Gaststättengewerbes kann aus gegebenem Anlass von der zuständigen Behörde untersagt werden. Gründe für die Untersagungen können sein:

    • dass der Betreiber unzuverlässig ist, also keine Gewähr dafür bietet, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen,
    • oder die Anzeige zum Betrieb der Gaststätte nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.

    Die Untersagung eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gegen eine Untersagung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Krause
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211417
    Telefax:
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    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Arndt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211415
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    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Köhmstedt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
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    +49 345 2211418
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    +49 345 2211375
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