Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Stelle:
Team Gewerbe
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211232
Fax:
+49 345 2211375
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Anrede:
Fr.
Nachname:
Arndt
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211415
Telefax:
+49 345 2211375
E-Mail:
Anrede:
Hr.
Nachname:
Köhmstedt
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211418
Telefax:
+49 345 2211375
E-Mail:
Anrede:
Hr.
Nachname:
Sonntag
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211416
Telefax:
+49 345 2211375
E-Mail: