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  • Gaststättengewerbe, vorübergehend aus besonderem Anlass – Anzeige

    Wenn Sie aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, schriftlich anzeigen.

    Sie müssen in der Anzeige die Dauer und den besonderen Anlass angeben.

    Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn

    • die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges,
    • nicht häufig auftretendes, Ereignis anknüpft,
    • das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

    Das sind zum Beispiel:

    • Dorffeste
    • Schützenfeste
    • Sportveranstaltungen
    • Konzerte
    • Märkte

    Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, welche Speisen Sie anbieten und ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen.

    Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen.

    Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie für den Betrieb des anzuzeigenden Gaststättengewerbes eine Reisegewerbekarte besitzen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wer in der Stadt Halle (Saale) aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen.

    Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

    Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an

    • die zuständige Bauaufsichtsbehörde
    • an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
    • den Immissionsschutz,
    • den Gesundheitsschutz und
    • den Jugendschutz
    • das Finanzamt
    • die Zollverwaltung.

    Keine.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine wahrheitsgemäße und vollständig ausgefüllte Anzeige wird vorausgesetzt.

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebes je nach Verwaltungsaufwand 20,00 - 200,00 Euro (nur Zahlung per ec-Karte möglich).

    Sie müssen die Anzeige mindestens 2 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

    Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich mitteilen.

    Sie müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung und der Gewerbeanzeigeverordnung vornehmen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Anzeige entfällt, wenn der Gewerbetreibende im Besitz einer Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe ist. Bisher erteilte Gaststättenerlaubnisse gelten im Sinne des § 55a Abs. 1 Nr. 7 der Gewerbeordnung fort.

    Die Anzeige über den Beginn des Gaststättengewerbes wird unverzüglich weitergeleitet an:

    • Fachbereich Bauen, Abt. Baugenehmigung
    • Fachbereich Gesundheit, Team Lebensmittelüberwachung
    • Fachbereich Gesundheit, Gesundheitsschutz
    • Fachbereich Umwelt, Untere Immissionsschutzbehörde
    • das zuständige Finanzamt
    • die zuständige Zollbehörde zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

    Für den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz ist das Team Gewerbe zuständig. 

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Krause
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211417
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Sonntag
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211416
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Köhmstedt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211418
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: