Geburt eines Kindes durch Personen anzeigen
Als Elternteil eines in Deutschland neugeborenen Kindes müssen Sie die Geburt immer beim zuständigen Standesamt melden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind geboren wurde.
Wenn Ihr Kind nicht in einer Einrichtung geboren wurde, müssen Sie die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich oder schriftlich melden. Das ist zum Beispiel bei einer Hausgeburt der Fall.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Kind zu melden, kann stellvertretend eine dritte Person die Meldung einreichen, die
- entweder bei der Geburt anwesend war oder
- unterrichtet wurde.
Dazu können zum Beispiel zählen:
- Hebamme
- verwandte Personen
Nachdem Sie oder eine andere berechtigte Person die Geburt gemeldet haben, nimmt das zuständige Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor und trägt die folgenden Daten über das Kind ein:
- Vornamen und Familiennamen des Kindes,
- Ort, sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
- Vornamen, Familiennamen und das jeweilige Geschlecht der Eltern.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
- ein unabhängiger Nachweis über die tatsächlich stattgefundene Geburt, zum Beispiel die Geburtsbescheinigung der begleitenden Hebamme
- ein Identitätsnachweis der Eltern, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
- Personenstandsurkunde, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
zusätzliche Hinweise dazu:
die Mutter ist geschieden:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
die Mutter ist verwitwet:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt melden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gegen eine verweigerte Registrierung nach Geburtsanzeige können Sie einen Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
- Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
- Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
- Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
06108 Halle (Saale)
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Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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