Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.
Die Beantragung ist online durchführbar:
- Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.
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bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
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Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.
Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.
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Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
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Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
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Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen