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  • Genehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel im Einzelfall außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets zu verwenden

    Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Pflanzenkulturen und gegen die Organismen zum Einsatz kommen, für sie zugelassen sind. Es kommt jedoch vor, dass Sie zugelassene Pflanzenschutzmittel anderweitig anwenden möchten, um auftretende Schädlinge und Unkräuter zu bekämpfen.

    In solchen Fällen können Sie im Einzelfall eine Genehmigung beantragen, mit der Sie ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel in einem anderen Anwendungsgebiet verwenden dürfen. Sie erhalten diese Genehmigung,

    • für Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder
    • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen und
    • wenn Ihre geplante Anwendung einem Anwendungsgebiet entspricht, das in der Zulassung festgesetzt ist.

    Die Genehmigung ist beschränkt auf:

    • Ihren Betrieb und
    • den beantragten Flächenumfang.

    Sie ist zeitlich befristet. Ferner kann sie zusätzliche Auflagen vorsehen.

    Für Saatgut ist die Genehmigung nur möglich, wenn Sie es ausschließlich in Ihrem eigenen Betrieb verwenden möchten.

    • Antrag auf Genehmigung der Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten