Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen
Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.
Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.
- Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Gehmigung einer Rebpflanzung.
- Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
- Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.
Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.
- Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
- Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)
Gebühr: gebührenfrei
Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.
Wird der Ihr Antrag nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet, gilt die Rebfläche als genehmigt.
Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate
- Widerspruch
- Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf dem Bescheid
Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.