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  • Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Teleradiologie beantragen

    Mit der Genehmigung dürfen Sie eine teleradiologische Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen oder wesentliche Änderungen daran vornehmen.

    Wesentliche Änderungen an einer teleradiologischen Röntgeneinrichtung können zum Beispiel sein:

    • Wechsel des Raumes
    • bauliche Veränderungen des Raumes
    • Änderung des Bildempfängers

    Die Behörde prüft zuvor, ob Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Änderungen im Personal der Strahlenschutzbeauftragten müssen ebenfalls erneut mitgeteilt werden. Spricht nichts gegen die Inbetriebnahme oder Änderung, erhalten Sie die Genehmigung.

    Handelt es sich um ein Bauverfahren, kann es sinnvoll sein, wenn Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz frühzeitig einbinden.

    • Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der antragstellenden sowie der strahlenschutzbeauftragten Personen.
    • Die strahlenschutzbeauftragte Person muss über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.
    • Sie benötigen ausreichend viele Strahlenschutzbeauftragte und diese müssen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Befugnisse verfügen.
    • Sie benötigen ausreichend Personal, um die Tätigkeit sicher ausführen zu können.
    • Sie müssen über ausreichend Ausrüstung und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften nach dem Stand der Technik verfügen.
    • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Sie müssen den Genehmigungsantrag vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung stellen. Sie dürfen die Röntgeneinrichtung erst in Betrieb nehmen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 52162401
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen