Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.
Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.
In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.
Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter
hoheitszeichen@bva.bund.de
melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter
hoheitszeichen@bva.bund.de
beantragt werden.
Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann
Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.
Für die Antragstellung wird benötigt:
-
Angaben zur Identitätsfeststellung
-
bei natürlichen Personen:
- den Familien- und Vornamen, Titel sowie
- die Anschrift
-
bei juristischen Personen:
- zusätzlich den Namen des Unternehmens sowie gegebenenfalls Anschrift des Sitzes
-
bei natürlichen Personen:
-
Kontaktdaten:
- Telefonnummer und
- E-Mail-Adresse.
- Beschreibung des Verwendungsziels
Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.
keine
für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen
- Widerspruch
- Verwaltungsrechtliche Klage
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
50735 Köln
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
50728 Köln
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr