Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Vor Errichtung der Anlage.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Stelle:
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse:
Telefon:
0345 13197-0
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Vogelweide:
Bus: Linien 26, 97
Straßenbahn: Linien 2, 3, 8, 16, 95
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Parkplatz: Gästeparkplätze für Parkdauer bis zu 3 Stunden
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse:
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)