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  • Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

    Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Sie stellen bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich stellen.

    Dem Antrag fügen Sie die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen bei.

    Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Behörde erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.

    Die Änderungsgenehmigung wird erteilt, wenn:

    • sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
    • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

    Eine Genehmigung für Windenergieanlagen im Rahmen von Repowering darf auch nicht versagt werden, wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, aber

    • der Immissionsbeitrag der Windenergieanlage nach der Modernisierung niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Windenergieanlagen und
    • die Windenergieanlage dem Stand der Technik entspricht.

    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen und
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

    Vor der Durchführung der Änderungen

    • Widerspruch
    • Klage

    Stelle:
    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    An der Fliederwegkaserne 13
    06130 Halle (Saale)
    Anfahrtsbeschreibung
    Telefon:
    0345 13197-0
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Vogelweide:
    Bus: Linien 26, 97
    Straßenbahn: Linien 2, 3, 8, 16, 95
    Parken:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2  Gebühren: nein
    Parkplatz: Gästeparkplätze für Parkdauer bis zu 3 Stunden
    Anzahl: 8  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
    Adresse:
    Dessauer Str. 70
    06118 Halle (Saale)