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  • Geplante Änderungen an gentechnischen Anlagen der Überwachungsbehörde mitteilen

    Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.

    • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
    • Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.