• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Schadensfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

    Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

    Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.

    Die Anzeige kann online erfolgen.

    • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
    • Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt: 
      • Aufzugsanlagen
      • Druckanlagen
      • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
      • Kräne
      • Flüssiggasanlagen
      • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
    • es muss sich um einen Schadensfall handeln, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben
     

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • Beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)
    • bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen

    Folgende Angaben kann die Arbeitsschutzbehörde von Ihnen außerdem einfordern:

    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Person erstellt wurde
    • Angaben zu verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Betriebsanweisung

    Gebühr: gebührenfrei

    Sie müssen den Schadensfall unverzüglich anzeigen.

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 5643439
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-0
    Fax:
    0345 514-1477
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.