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  • Gewerbe überwachungsbedürftig

    Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.

    Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:

    • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
    • Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen,
    • durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
    • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
    • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

    • Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, zur Vorlage bei Behörden).