Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Wird ein Betrieb geschlossen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Halle (Saale) verlegt, ist die Gewerbeabmeldung erforderlich.
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Persönlich
Schriftlich
- durch Gewerbetreibende (bei natürlichen Personen)
- bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllte Gewerbeabmeldung und
- Beiblatt zur Gewerbe, Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung (siehe Formular)
Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
30,00 EUR
(nur Zahlung per ec-Karte möglich)
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
sofort (bei persönlicher Vorstellung)/ bis 3 Tage (bei schriftlicher Abmeldung)
§ 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Gewerbetreibende sollte sich mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen. Die Weiterleitung der Gewerbeabmeldung an die Behörden durch das Team Gewerbe entbindet nicht von dieser Pflicht.
- beim zuständigen Amtsgericht zur Löschung aus dem Handelsregister ; für Halle (Saale): Amtsgericht Stendal
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen ehemaligen Arbeiter und Angestellten
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)
- beim Landesamt für Verbraucherschutz wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
06112 Halle (Saale)
+49 345 514-3538
06122 Halle (Saale)
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
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