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  • Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft

    Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Folgende Angaben und Unterlagen sind notwendig:

    • eine inländische Geschäftsanschrift
    • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder
    • Anmeldung
    • Gründungsurkunde mit Satzung
    • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
    • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
    • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
    • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung)
    • Gründungsbericht
    • Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
    • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

    Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Stelle:
    Amtsgericht Stendal
    Adresse:
    Scharnhorststraße 40
    39576 Stendal, Hansestadt - Stendal
    Telefon:
    03931 580
    Fax:
    03931 582000
    E-Mail:
    ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)
    Parken:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Parkplatz:
    Anzahl: 100  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
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    Montag 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
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    Fax:
    +49 345 2211375
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    ja
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