Gewerberegister, Auskunft aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.
Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister erteilt werden.
Mit Hilfe der elektronischen Gewerberegisterauskunft finden Interessierte alle in Halle (Saale) aktuell angemeldeten Gewerbebetriebe.
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Per Onlineverfahren. Die Beauskunftung erfolgt immer unmittelbar mit den aktuellen Gewerbedaten des Vortages. Diese werden im 24-Stundenrhythmus aktualisiert.
- Personalausweis des Gewerbetreibenden
- Nachweis über den Firmennamen
- Nachweis des berechtigten Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)
- Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
- schriftliche Darlegung Ihres berechtigten bzw. rechtlichen Interesses
Die Gewerberegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren variieren von Ort zu Ort.
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Bei schriftlichen Auskünften:
15,00 EUR - einfache Auskunft ohne Privatdaten
20,00 EUR - Vollauskunft
Die Gebühr kann nur per EC-Karte beim Team Gewerbe bezahlt werden.
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Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.
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Im Gewerberegister werden alle Daten von gemeldeten Gewerbebetrieben im Gebiet der Stadt Halle (Saale) gespeichert und verwaltet. Eine Bezahlung der Gebühren per Vorabüberweisung, Briefmarken oder Einzugsermächtigungen ist nicht möglich.
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Die Gewerberegisterdaten in der online-Gewerberegisterauskunft beruhen auf der Anzeigepflichterfüllung nach § 14 Gewerbeordnung durch die Gewerbetreibenden. Die Angaben zu juristischen Personen und Personengesellschaften basieren auf den Daten zum Zeitpunkt der letzen Gewerbeanzeige. Diese können sich zwischenzeitlich geändert haben, ohne dass hierzu eine Anzeigepflicht besteht. Daher wird eine Prüfung im Handelsregisterportal empfohlen.
06122 Halle (Saale)
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