Haltung von Nutztieren - Anzeige (Tierhaltung, An-, Um- und Abmeldung)
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche muss gewährleistet sein, dass das Veterinäramt zielgerichtet Maßnahmen zum Schutz noch nicht infizierter Tierbestände ergreifen kann. Daraus resultiert die Verpflichtung, Tierbestände und Tierhaltung zu melden. Des Weiteren ist die Meldepflicht für etwaige Beihilfen aus der Tierseuchenkasse erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Vollständig ausgefülltes Formular mit Angabe des Tierhalters, des Standortes der Tierhaltung, der Tierart, Anzahl der Tiere und der Nutzungsrichtung
Des Weiteren wird ein Herkunftsnachweis der zu haltenden Tiere benötigt.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gebühr
24,00 EUR
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bearbeitung
abhängig vom Umfang der Tierhaltung
- § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV
- § 1 a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung - BienSeuchV
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzliche Hinweise:
- Mit der Meldung der Tierhaltung und des Tierbestandes erfolgt die Registrierung beim Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e. V. (LKV). Dort werden die Tierbestände zentral in den Datenbanken erfasst.
- Die vergebene Registriernummer ist für die Kennzeichnung des Tierbestandes entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht erforderlich.
- Die Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sind verpflichtet, bis 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl seines Tierbestandes an den LKV zu melden.
- Für andere Tierhaltungen gilt die Meldepflicht bei wesentlichen Veränderungen. Sollten Sie Ihren Tierbestand durch Zukauf vergrößern, sind Sie ebenfalls verpflichtet, das dem LKV mitzuteilen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Antragstellung:
persönlich, telefonische Terminvereinbarung unter 0345 2213610
06132 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06132 Halle (Saale)
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