Handelsregister Eintragung beantragen
Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.
Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.
- öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
- Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
39576 Stendal, Hansestadt - Stendal
Anzahl: 2
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr