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  • Heizölanlage (Bau einer Ölheizung)

    Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

    • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
    • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Eine Ölheizung wird in einem Haus eingebaut. Mit dem Heizöl wird ein wassergefährdender Stoff auf dem Grundstück gelagert. Diese Lagerung muss angezeigt werden.

    Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
    • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    ausgefülltes Formular 

    Gebühr: EUR 25,00 - 1.000
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    von 26,00 EUR bis 77,00 EUR 

    Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    innerhalb von 4 Wochen

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Böttcher
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214659
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Linke
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214658
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: