Heizölverbraucheranlage anzeigen
Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.
Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.
Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.
In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:
- für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
-
für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Eine Ölheizung wird in einem Haus eingebaut. Mit dem Heizöl wird ein wassergefährdender Stoff auf dem Grundstück gelagert. Diese Lagerung muss angezeigt werden.
Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.
Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.
Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.
- Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
- Lageplan (Standort)
- Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
- bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
- eventuelle Sachverständigengutachten
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
ausgefülltes Formular
Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig
Gebühr: EUR 49,00 - 98,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
von 26,00 EUR bis 77,00 EUR
Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.
Antragsfrist: 6 Wochen
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
innerhalb von 4 Wochen
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
§ 46 AwSV Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers (AwSV)
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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Widerspruch
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Anzeige über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
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