Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Eine Grundstückszufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit einem Fahrzeug von der Straße aus über den Gehweg anfahren zu können. Wenn Sie z. B. einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau bzw. eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der Stadt Halle (Saale) genehmigt werden.
Für die erstmalige Errichtung, Änderung über Rückbau einer Grundstückszufahrt ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen, erhalten Sie eine Information zur weiteren Vorgehensweise. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch die antragstellende Person beauftragt.
Sämtliche Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt (inkl. einer eventuellen Versetzung eines Straßenbaums oder einer Straßenlaterne sowie Planleistungen) müssen vom Antragsteller übernommen werden. Nicht mehr benötige Grundstückszufahrten müssen zu Lasten des Antragstellers zurückgebaut werden.
- Antragsformular
- Planskizze der betroffenen Örtlichkeit
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:5000) mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Aktuelle Fotos der Bestandssituation
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann zeitnah bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
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täglich nach Vereinbarung
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