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  • Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten

    Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

    Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.

    Dazu gehören beispielsweise:

    • Körperersatzstücke
    • orthopädische Hilfsmittel
    • andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren

    Außerdem können übernommen werden:

    • notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
    • Reparaturen
    • Ersatzbeschaffungen
    • Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel

    • Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.

    Gebühr: gebührenfrei

    Es gibt keine Frist.

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 6815-8000