Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
- die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.
Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.
Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich anzeigen.
- Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
- Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.
Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.
- Geben Sie in Ihrer Anzeige folgende Informationen an:
- zur veranstaltenden Person
- zur verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländer der Tiere
- Reichen Sie mit Ihrer Anzeige folgende Unterlagen ein:
- Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten
- Wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
- Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
keine
Zeigen Sie die Veranstaltung mindestens 4 Wochen im Voraus an.
Die Bearbeitung dauert in etwa 1 - 3 Wochen.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.