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  • Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

    Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und

    • die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
    • die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.


    Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.

    Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich anzeigen.
     

    • Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
    • Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.
    • Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.

    Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.

    • Geben Sie in Ihrer Anzeige folgende Informationen an:
      • zur veranstaltenden Person
      • zur verantwortlichen Person
      • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
      • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
      • Herkunftsländer der Tiere
    • Reichen Sie mit Ihrer Anzeige folgende Unterlagen ein:
      • Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten
    • Wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
      • Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
      • Veranstaltungserlaubnis
      • Registriernummer

    keine

    Zeigen Sie die Veranstaltung mindestens 4 Wochen im Voraus an.

    Die Bearbeitung dauert in etwa 1 - 3 Wochen.

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.