Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe / Ableben des Hundes
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Bescheinigung über die Änderungsmitteilung
Gebühr: EUR 7,00 - 20,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes bei der Abteilung Steuern der Stadt Halle (Saale) fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
06108 Halle (Saale)
+49 345 2214431
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr