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  • Hundehaltung ändern wegen Umzug

    Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

    Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
     

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

    Gebühr: EUR 5,00 - 7,00

    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: EUR 10,00 - 13,00

    Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.