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  • Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

    Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
    Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

    Gebühr: EUR 5,00 - 7,00

    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: EUR 10,00 - 13,00