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  • Hundehaltung Anmeldung eines gefährlichen Hundes

    Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
    Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

    Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
    • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
    • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

    • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
    • Wesenstest
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Kennnummer desTransponders

    Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall

    Gebühr: EUR 50,00 - 250,00

    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: EUR 25,00 - 137,00

    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: EUR 5,00 - 30,00

    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests

    Gebühr: EUR 10,00 - 75,00

    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: EUR 50,00 - 200,00

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Thürmer
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211237
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Deininger
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211305
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: