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  • Hundehaltung Anmeldung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Hundehalter, die einen oder mehrere Hunde in ihrem Haushalt aufgenommen haben, müssen die Hundehaltung unverzüglich bei der Stadt Halle (Saale) anmelden.

    Hundehalter im Sinne des Hundegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) ist,

    • wer einen Hund dauerhaft oder länger als zwei Monate ununterbrochen aufgenommen hat und der Hund nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde oder
    • wer einen Hund dauerhaft oder länger als zwei Monate ununterbrochen aufgenommen hat und dieser einer Rasse Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehört – das Geburtsdatum spielt hier keine Rolle

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Nach Eingang der Anmeldung an das Team Hundesteuern erfolgt eine Weiterleitung an das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten. 

    • Sie halten einen Hund

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Rassezugehörigkeit des Hundes/ Nachweis über Kreuzungen
    • Name und Anschrift des Halters
    • Nachweis über die Kennzeichnung des Tieres mit einem Transponder und Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ( Deckung mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden) für Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren worden sind und gefährliche Hunde, die unter das HundeG LSA fallen.
    • Für gefährliche Hunde nach dem HundeG LSA ist die Vorlage eines Wesenstests erforderlich, der bestätigt, dass der Hund zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist.

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung

    Gebühr: EUR 10,00 - 50,00

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen


    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

    Gebühr: EUR 10,00 - 50,00

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die steuerliche Anmeldung eines Hundes bei der Abteilung Steuern der Stadt Halle (Saale) werden keine Gebühren erhoben. 

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Hundehalter sind verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach seiner Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder kennzeichnen zu lassen.

    Spätestens drei Monate nach der Geburt muss der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1.000 000 € für Personen - und Sachschäden und 50.000€ Euro für sonstige Vermögensschäden für die Haltung des Hundes abschließen und aufrechterhalten.

    Hundehalter gefährlicher Hunde nach dem HundeG LSA müssen innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Hundehaltung durch die Vorlage einer Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest nachweisen, dass der Hund zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Sofort (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Hundehalterdaten werden in einem landeseinheitlich geführten Hunderegister im Land Sachsen-Anhalt gespeichert.

    Änderungsmitteilungen wie Anschriftenänderungen, Tod oder Abgabe des Hundes mit Angabe des Todes- oder Abgabetages, Wechsel der Haftpflichtversicherung und Halterwechsel mit Angabe der Anschrift des neuen Halters müssen unverzüglich übermittelt werden. Die Änderungsmitteilungen nehmen die Stellen an, die auch die Anmeldung entgegennehmen und erteilen eine entsprechende Bescheinigung. Für diese Amtshandlungen werden keine Gebühren erhoben. Ebenfalls ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

    Was muss ich beachten, wenn mein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist?

    Erhält die Stadt Halle (Saale) Hinweise darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Aggressivität gezeigt hat, so hat diese die Hinweise von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Stadt Halle (Saale) per Bescheid die Gefährlichkeit des Hundes fest. Widerspruch und Klage gegen diesen Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

    Mit der im Einzelfall festgestellten Gefährlichkeit des Hundes darf der Hund nur noch mit einer Erlaubnis gehalten und geführt werden.

    Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes kann nur erteilt werden, wenn:

    • der Hundehalter das 18 Lebensjahr vollendet hat,
    • die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • der Hundehalter durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist
    • Nachweis über die Kennzeichnung des Tieres mit einem Transponder und
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ( Deckung mindestens eine Million € für Personen- und Sachschäden und 50.000 € für sonstige Vermögensschäden)

    Über die näheren Details zum Erlaubnisverfahren, die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Kosten und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen eines solchen Hundes erteilt der Fachbereich Sicherheit, Am Stadion 5 in 06122 Halle, Frau Thürmer oder Herr Deininger, Auskunft.  

    Was sollte ich noch wissen?

    Verstöße gegen Ge- und Verbote des HundeG LSA und der Hundesteuersatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Ordnungsverfügungen und Zwangsmaßnahmen angedroht und festgesetzt werden, die mit weiteren Gebühren und Kosten verbunden sind.

    Stelle:
    Team Hundesteuer
    Adresse:
    Schmeerstraße 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214422
    +49 345 2214431
    Fax:
    +49 345 2214437
    Öffnungszeiten:

    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr