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  • Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen

    Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

    Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

    Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anlagen sind vom Betreiber so zu nutzen, dass keine Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft entstehen. Für den Fall, dass dies im Einzelfall nicht geschieht, ist die Beschwerde eine wichtige Rückmeldung über das Handeln von Betreibern und den Zustand von Anlagen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

     Sachverhalte klar benennen,

    - Datum und Uhrzeit angeben, 

    - Häufigkeit,

    - Angaben zur Art der Geruchswahrnehmung

    Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    kostenfrei

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 4 Wochen

    Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2500
    Fax:
    0345 514-2512
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Vossebrecker
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214681
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Zorn
    Position:
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-2500
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Pleyer
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: