Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.
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Anlagen sind vom Betreiber so zu nutzen, dass keine Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft entstehen. Für den Fall, dass dies im Einzelfall nicht geschieht, ist die Beschwerde eine wichtige Rückmeldung über das Handeln von Betreibern und den Zustand von Anlagen.
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Sachverhalte klar benennen,
- Datum und Uhrzeit angeben,
- Häufigkeit,
- Angaben zur Art der Geruchswahrnehmung
Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.
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kostenfrei
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innerhalb von 4 Wochen
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 29 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.
06118 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
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So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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