Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
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Erforderliche Unterlagen nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4
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360,00 EUR bis 5.100,00 EUR
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
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innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen
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§ 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG und das Immissionsschutzgesetz
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Anträge in neunfacher Ausfertigung
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
06118 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Erläuterungen und Hinweise für die Antragstellung
Formular 0 Verzeichnis der Antragsunterlagen
Formular 1 a Wesentliche Änderungen nach § 16 BImSchG
Formular 1 Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Formular 1 b Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG
Formular 1 c Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG
Formular 1 d Vorbescheid nach § 9 BImSchG
Formular 2. 1 Anlagenteile (Nebeneinrichtungen)
Formular 2. 2 Betriebseinheiten
Formular 2. 3 Ausrüstungsdaten
Formular 3. 1 a Gehandhabte Stoffe
Formular 3. 1 b Stoffliste, Lageranlagen
Formular 3. 2 Stoffidentifikation
Formular 3. 3 Physikalische Stoffe
Formular 3. 4 Sicherheitstechnische Stoffdaten
Formular 3. 5 Gefahrstoffe nach § 3 Abs. 1 GefStoffV/Biologische Arbeitsstoffe
Formular 4.1 a, Emissionsquellen
Formular 4.1 c Abgas-und Abluft-Reinigung
Formular 4.2 Emissionsquellen, Geräusche
Formular 5.1 Anwendungsbereich Störfall-Verordnung
Formular 5.2 a Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung
Formular 5.2 b Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung
Formular 6.1 a Lageranlagen für wassergefährdende feste Stoffe/feste Abfälle
Formular 6.1 b Lageranlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe/flüssiger Abfälle
Formular 6.1 c Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen von wassergefährdenden flüssigen Stoffen
Formular 6.1 d Anlagen zum Herstellen/Behandeln/Verwenden wassergefährdender Stoffe
Formular 6.1 e Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender flüssiger Stoffe
Formular 6.2 Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen
Formular 7.1 Abfallart und vorgesehene Entsorgung des Abfalls
Formular 7.2 Wirtschaftsdünger - Flächennachweis
Formular 8 Abwasser - Anfall/Behandlung/Ableitung
Formular 9 Angaben zum Arbeitsschutz
Formular 10 Brandschutzmaßnahmen
Formular 13 Feststellung der Verpflichtungen zur Durchführung einer UVP