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  • Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung

    Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. 

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Erforderliche Unterlagen nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    360,00 EUR bis 5.100,00 EUR

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anträge in neunfacher Ausfertigung

    • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2500
    Fax:
    0345 514-2512
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Vossebrecker
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214681
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Neugebauer-Ebert
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214689
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Zorn
    Position:
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-2500
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Pleyer
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Erläuterungen und Hinweise für die Antragstellung

    Formular 0 Verzeichnis der Antragsunterlagen

    Formular 1 a Wesentliche Änderungen nach § 16 BImSchG

    Formular 1 Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Formular 1 b Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG

    Formular 1 c Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG

    Formular 1 d Vorbescheid nach § 9 BImSchG

    Formular 2. 1 Anlagenteile (Nebeneinrichtungen)

    Formular 2. 2 Betriebseinheiten

    Formular 2. 3 Ausrüstungsdaten

    Formular 3. 1 a Gehandhabte Stoffe

    Formular 3. 1 b Stoffliste, Lageranlagen

    Formular 3. 2 Stoffidentifikation

    Formular 3. 3 Physikalische Stoffe

    Formular 3. 4 Sicherheitstechnische Stoffdaten

    Formular 3. 5 Gefahrstoffe nach § 3 Abs. 1 GefStoffV/Biologische Arbeitsstoffe

    Formular 4.1 a, Emissionsquellen

    Formular 4.1 b Emissionen

    Formular 4.1 c Abgas-und Abluft-Reinigung

    Formular 4.2 Emissionsquellen, Geräusche

    Formular 5.1 Anwendungsbereich Störfall-Verordnung

    Formular 5.2 a Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung

    Formular 5.2 b Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung

    Formular 6.1 a Lageranlagen für wassergefährdende feste Stoffe/feste Abfälle

    Formular 6.1 b Lageranlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe/flüssiger Abfälle

    Formular 6.1 c Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen von wassergefährdenden flüssigen Stoffen

    Formular 6.1 d Anlagen zum Herstellen/Behandeln/Verwenden wassergefährdender Stoffe

    Formular 6.1 e Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender flüssiger Stoffe

    Formular 6.2 Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen

    Formular 7.1 Abfallart und vorgesehene Entsorgung des Abfalls

    Formular 7.2 Wirtschaftsdünger - Flächennachweis

    Formular 8 Abwasser - Anfall/Behandlung/Ableitung

    Formular 9 Angaben zum Arbeitsschutz

    Formular 10 Brandschutzmaßnahmen

    Formular 13 Feststellung der Verpflichtungen zur Durchführung einer UVP

    Formular 14.1 Sicherstellung der Maßnahmen nach § 5 Abs. 3 BImSchG nach einer Betriebseinstellung bei Abfallentsorgungsanlagen

    Formular 14.2 Sicherstellung der Maßnahmen nach § 71 Abs. 3 BauO LSA nach Betriebseinstellung bei Windkraftanlagen

    Formularverzeichnis

    Merkblatt EFP

    Prüfschema für Einzelfalluntersuchung nach § 3 c UVPG

    Verzeichnis der Rechtsvorschriften