Impfberatungspflicht gem. § 34 Abs. 10a IfSG
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Seit 2015 sind alle Eltern, die ihr Kind zum ersten Mal in eine Kindertageseinrichtung (KiTa) geben, verpflichtet, einen Nachweis über eine durchgeführte Impfberatung vorzulegen. In einer Ergänzung im Jahr 2017 wurde die Leitung der Kindereinrichtung ermächtigt und verpflichtet, die personenbezogenen Daten, für die Kinder, die nicht über einen altersentsprechenden Impfstatus verfügen, an die Gesundheitsämter zu übermitteln.
Die Impfberatung kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten/Kinderärztinnen und Kinderärzten oder im Fachbereich Gesundheit, Abt. Kinder- und Jugendgesundheit nach Terminvereinbarung erfolgen. Laut Infektionsschutzgesetz § 34, Abs.10a kann der FB Gesundheit die Eltern zum Informationsgespräch einladen.
Persönlich durch die Personensorgeberechtigten des Kindes
Impfausweis des Kindes
Die für die jeweilige KiTa zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Impfberatung im Fachbereich Gesundheit entnehmen Sie bitte dem Formular "Ansprechpartner Impfberatung KiTa im Fachbereich Gesundheit."
Weitere Informationen zur Impfberatung und zur ständigen Impfkommission entnehmen Sie dem Merkblatt "Impfberatung KiTa".
06110 Halle (Saale)
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+49 345 2213240