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  • Impfberatungspflicht gem. § 34 Abs. 10a IfSG

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Seit 2015 sind alle Eltern, die ihr Kind zum ersten Mal in eine Kindertageseinrichtung (KiTa) geben, verpflichtet, einen Nachweis über eine durchgeführte Impfberatung vorzulegen. In einer Ergänzung im Jahr 2017 wurde die Leitung der Kindereinrichtung ermächtigt und verpflichtet, die personenbezogenen Daten, für die Kinder, die nicht über einen altersentsprechenden Impfstatus verfügen,  an die Gesundheitsämter zu übermitteln.
    Die Impfberatung kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten/Kinderärztinnen und Kinderärzten oder im Fachbereich Gesundheit, Abt. Kinder- und Jugendgesundheit nach Terminvereinbarung erfolgen. Laut Infektionsschutzgesetz § 34, Abs.10a  kann der FB Gesundheit die Eltern zum Informationsgespräch einladen.

    Persönlich durch die Personensorgeberechtigten des Kindes

    Impfausweis des Kindes

    Die für die jeweilige KiTa zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Impfberatung im Fachbereich Gesundheit entnehmen Sie bitte dem Formular "Ansprechpartner Impfberatung KiTa im Fachbereich Gesundheit."

    Weitere Informationen zur Impfberatung und zur ständigen Impfkommission entnehmen Sie dem Merkblatt "Impfberatung KiTa".

    Stelle:
    Team Beratungsärztliche Leistungen
    Adresse:
    Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213241
    Fax:
    +49 345 2213222

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Langhammer
    Position:
    Adresse:
    Helmeweg 2
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 6902683
    Telefax:
    +49 345 6782446
    E-Mail: