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  • In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen

    In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
    Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

    • Auswertungen der Beteiligung
    • Karten für die Nord- und Ostsee

    Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
     

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
    Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
     

    Es fallen keine Kosten an.

    Für die Einsichten gibt es keine Fristen.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
    Adresse:
    Bernhard-Nocht-Straße 78
    20359 Hamburg, Freie und Hansestadt
    Telefon:
    +49 40 3190-0
    Fax:
    +49 40 3190-5000

    Stelle:
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Adresse:
    Deichmanns Aue 31-37
    53179 Bonn
    Telefon:
    +49 228 99401-0