Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein.
Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
verfügbare ärztliche Unterlagen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
06110 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06110 Halle (Saale)
Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Antrag auf Verdienstausfallentschädigung gemäß §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (PDF)
Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, Datenschutzhinweis
Koordinierung von Infektionsschutzmaßnahmen, Datenschutzhinweis
Merkblatt Campylobacter-Infektion
Merkblatt Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
Merkblatt Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Merkblatt Meningokokken-Erkrankung
Merkblatt Pertussis (Keuchhusten)