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  • Infektionskrankheiten melden

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein.
    Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.

    Die Meldepflicht bezieht sich auf den Wohnort des Erkrankten. Hat der Erkrankte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Halle (Saale), dann erfolgt die Meldung an den Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). 

    Die Pflicht zur Meldung bezieht sich auch auf die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • verfügbare ärztliche Unterlagen
    • Bei der Meldung von Infektionskrankheiten durch Gemeinschaftseinrichtungen an den Fachbereich Gesundheit wird den Leitungen der Einrichtungen durch das Team Hygiene, nach Meldeeingang, ein entsprechendes Formular (Tabelle) zur Datenübermittlung übersendet.

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Informationen über Erregersteckbriefe in weiteren Sprachen

    Stelle:
    Team Hygiene
    Adresse:
    Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213245
    Fax:
    +49 345 2213222
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Völkner
    Position:
    Adresse:
    Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213252
    Telefax:
    +49 345 2213222
    E-Mail: